DVD Produktion Presswerk Kleinauflagen bestellen
7 Gute Gründe für deine DVD Produktion
1. Spitzenqualität und phantastische Preise für DVD Kleinauflagen ab 25 Stück.
2. A++ Taiyo/Yuden oder Sony DVD-Rohlinge mit 100% Lauffähigkeit.
3. Beste Direktdruckqualität im Thermo-RE-Transfer (Fotodruck)
4. Kostenlose Glanzbeschichtung des Druckes. Dadurch werden die Drucke Kratzfest und UV-Resistent.
5. Keine Vorkosten wie Preamaster, Filmerstellung, Siebe, Einrichtungskosten ...
6. Auf Wunsch Komplettservice: Gestaltung, Herstellung und Lieferung aus einer Hand.
7. Versand: Ihr wollt zum Beispiel 100 DVD`s an 100 verschiedene Adressen versenden? Wir übernehmen das für euch.
Vorlagen zur CD Produktion
CD Covercard [125 KB] | CD Booklet 2-seitig [157 KB] | CD Booklet 4-seitig [194 KB] | CD Label [125 KB] | CD Inlaycard [132 KB] | |
Digipack Erklärung [219 KB] | Digipack Vorlage [80 KB] | Kartonstecktasche Erklärung [171 KB] | Kartonstecktasche Vorlage [27 KB] | DVD Einleger [169 KB] | DVD Label [125 KB] |
Urheberrecht
RECHTE ZUR MECHANISCHEN VERVIELFÄLTIGUNG, COPYRIGHT, AUTORENRECHTE, SONSTIGE RECHTE FÜR CD-DATENTRÄGER
Der Kunde erklärt, sämtliche zur Vervielfältigung notwendigen Rechte, wie z. B. Recht zur mechanischen Vervielfältigung, Recht zur Verwendung bestimmter Film-, Ton- Daten- und sonstiger Aufzeichnungen bzw. Aufnahmen zu besitzen und leistet Gewähr dafür, dass sämtliche anfallenden Urheberrechtsvergütungen an die zuständigen Stellen abgeführt werden und der Bandshop GmbH damit in keiner Weise in Anspruch genommen wird.
Der Kunde hält der Bandshop GmbH diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für alle Forderungen Dritter inklusive Ansprüche von Urheberrechts- oder Leistungsschutzrechtsgesellschaften oder entsprechenden Organisationen sowie etwaige Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben.
Hiermit bestätigt der Kunde die o. g. Ausführungen und zusätzlich, dass ggf. auf dem Datenträger enthaltene Musik (wav, voc, mid, mp3, ...) urheberrechtlich mit der GEMA in Berlin direkt geklärt werden.
Adresse:
Generaldirektion in Berlin
Bayreuther Straße 37
10787 Berlin
Tel.: (030) 212 45-00
Fax: (030) 212 45-950
E-Mail: gema@gema.de
Freistellungserklärung
GEWÄHRLEISTUNGS- UND FREISTELLUNGSERKLÄRUNG
Der Kunde hat mit der Bandshop GmbH eine Vereinbarung über die Produktion ("Produktionsauftrag") von Ton- und sonstigen Datenträgern (CD-Audio, CD-ROM usw.) abgeschlossen. Der Kunde gewährleistet und steht gegenüber der Bandshop GmbH sowie den mit Ihr verbundenen Unternehmen dafür ein, dass er in vollem Umfange berechtigt ist, diesen Produktionsauftrag mit der Bandshop GmbH abzuschließen; insbesondere über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte hierzu verfügt und durch die Vergabe des Produktionsvertrages bzw. die Vervielfältigung durch der Bandshop GmbH keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Für die Verletzung etwaiger Rechte Dritter ist allein der Kunde in vollem Umfang haftbar.
Für den Fall einer Inanspruchnahme von der Bandshop GmbH oder der mit ihr verbundenen Unternehmen infolge einer solchen Verletzung Rechte Dritter verpflichtet sich der Kunde, der Bandshop GmbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen in vollem Umfang von derartigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freistellen und der Bandshop GmbH insbesondere erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten. "Rechte Dritter" im Sinne der vorstehenden Sätze sind insbesondere auch diejenigen Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften, wie z. B. der GEMA übertragen ist und gleich in welcher Form (z. B. als Hintergrundmusik) dargeboten werden.
Diese Gewährleistungs- und Freistellungserklärung gilt auch für sämtliche künftige zwischen der Bandshop GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen und Produktionsaufträgen, selbst wenn nicht in jedem Einzelfall auf sie verwiesen oder sie diesen Produktionsaufträgen beigefügt wird. Sie gilt ferner rückwirkend für Kunden, die bislang gegenüber der Bandshop GmbH noch keinerlei Gewährleistungs- und Freistellungserklärungen abgegeben haben, auf den Zeitpunkt des ersten Produktionsauftrages.
Direkt Begünstigte im Sinne des § 328 BGB dieser Gewährleistungs- und Freistellungserklärung ist auch die Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und Mechanische Vervielfältigungsrechte ("GEMA"). Diese Erklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.